§ 9 Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
a. Zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl der Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
a. Zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden